In der kalten Jahreszeit sollte das Begehen des Grundstückes und des Bürgersteiges vor bzw. am Haus gewährleistet sein, was für Hauseigentümer mehr Arbeitsaufwand bedeutet. Die Gehwege und Zugänge müssen frei von Schnee und Eis geräumt sein.
Um klare Verhältnisse der Zuständigkeit dieser Aufgabe bieten wir Ihnen gern unseren Service an.
Wir beseitigen den Schnee und die Eisglätte und halten Ihnen den Rücken frei – schnell, zuverlässig und kostengünstig.

 

Wir arbeiten nach „Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über das Reinigen, Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen (Gehwegreinigungssatzung)“.

 

ACHTUNG: Der Winterdienst gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten. Die Kosten die dem Vermieter durch die Schnee- und Eisräumung entstehen, können auf die Mieter umgelegt werden.

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